Update Arbeitsrecht 2009
- Die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts -
  • Urlaub und Krankheit: BAG folgt EuGH
  • Massenentlassungsanzeige: Vorsicht Falle!
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: BAG steckt Leitlinien ab
  • Arbeitnehmerschutz: Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz
  • Klauselkontrolle und kein Ende: Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
  • Arbeitnehmerüberwachung: Mithören von Telefongesprächen und Beweisverwertungsverbot
  • (Gegenläufige) Betriebliche Übung: Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung
  • Befristung von Arbeitsverträgen: Kettenbefristung als Vertretungskraft
  • Betriebsübergang: Umgehungstaktiken und deren Schicksal
Termine   Referenten
3. November 2009 Barceló Cologne City Center
Habsburgerring 9 - 13
50674 Köln
Dr. Frank Dahlbender
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
10. November 2009 Steigenberger Graf Zeppelin
Arnulf-Klett-Platz 7
70173 Stuttgart

Heinz Herberth
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart
19. November 2009 Best Western Grand City Hotel Berlin Mitte
Osloer Straße 116a
13359 Berlin

Dr. Frank Dahlbender
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
26. November 2009 Villa Rothschild
Im Rothschildpark 1
61462 Königstein/Taunus
Peter Rölz
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ffm. & Berlin
14. Dezember 2009 Holiday Inn Munich-Schwabing
Leopoldstraße 194
80804 München
Dr. Frank Dahlbender
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln

Zum Thema

„Arbeitsrecht ist Richterrecht“: Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen. Ständig neue Gesetzgebungsreformen, die oftmals auf den Einzelfall zugeschnitten sind und ein klares Konzept vermissen lassen, machen es noch schwerer, einen arbeitsrechtlichen Fall nur anhand des Gesetzes zu lösen.

In weiten Teilen des Arbeitsrechts bleibt es also den Richtern überlassen, Lösungen zu finden und im Falle gänzlich fehlender Regelungen, eigene Grundsätze aufzustellen und damit Recht zu schaffen. Damit spielt das Richterrecht bei der Fortentwicklung des Arbeitsrechts eine große praktische Rolle. Für die Rechtsprechung der unteren Instanzgerichte und damit für jeden, der in der betrieblichen Praxis Arbeitsrecht anzuwenden hat, gibt das Bundesarbeitsgericht die Richtung vor. Nur in Kenntnis dieser Rechtsprechung können Personalverantwortliche, aber auch Betriebsräte in ihrer täglichen Arbeit folgenschwere Fehler vermeiden.

Die zehn Senate des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hatten im Jahre 2008
2.615 Eingänge zu verzeichnen. Hieraus folgte in den Jahren 2008 und 2009 eine Vielzahl von Entscheidungen, die kaum noch zu überblicken ist. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Leitentscheidungen aus den letzten zwölf Monaten zusammengestellt, und zwar strukturiert nach den verschiedenen Rechtsgebieten. Sie erhalten damit an einem Tag einen umfassenden Überblick und sind danach wieder „up to date“. Dabei werden den Teilnehmern des Seminars konkrete Hinweise für die Umsetzung des erworbenen Wissens in der täglichen Praxis geboten.

Selbstverständlich erhalten Sie umfassende Seminarunterlagen, die Ihnen die Arbeit vereinfachen.

Folgende aktuelle Rechtsprechung wird Gegenstand des Seminars sein:

  • BAG, Beschluss vom 21.07.2009 – 10 ABR 42/08
    Mitbestimmung bei Errichtung einer AGG-Beschwerdestelle
  • BAG, Urteil vom 28.05.2009 – 8 AZR 273/08
    Betriebsübergang und Massenentlassungsanzeige
  • BAG, Urteil vom 28.05.2009 – 2 AZR 949/07
    Auflösungsantrag des Arbeitgebers
  • BAG, Urteil vom 26.05.2009 – 1 AZR 198/08
    Altersdifferenzierung in Sozialpläne
  • BAG, Urteil vom 19.05.2009 – 9 AZR 241/08
    Arbeitsschutz – rauchfreier Arbeitsplatz
  • BAG, Urteil vom 06.05.2009 – 10 AZR 443/08
    AGG-Kontrolle und Zielvereinbarungen
  • BAG, Urteil vom 23.04.2009 – 6 AZR 189/08
    Mithören von Telefongesprächen - Beweisverwertungsverbot
  • BAG, Urteil vom 22.04.2009 – 5 AZR 436/08
    Lohnwucher - Sittenwidrigkeit
  • BAG, Urteil vom 26.03.2009 – 2 AZR 296/07
    Interessenausgleich mit (Teil-)Namensliste
  • BAG, Urteil vom 25.03.2009 – 7 AZR 34/08
    Kettenbefristung als Vertretungskraft
  • BAG, Urteil vom 24.03.2009 – 9 AZR 983/07
    Fortdauernde Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsanspruch
  • BAG, Urteil vom 18.03.2009 – 10 AZR 281/08
    Gegenläufige betriebliche Übung
  • BAG, Urteil vom 12.03.2009 – 2 AZR 894/07
    Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung
  • BAG, Urteil vom 06.11.2008 – 2 AZR 523/07
    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung
  • BAG, Urteil vom 22.10.2008 – 10 AZR 617/07
    Wettbewerbsverbot – Aufhebung durch Vergleich
  • BAG, Urteil vom 21.05.2008 – 8 AZR 481/07
    Betriebsübergang – Gründung einer Service-GmbH
Teilnehmerkreis:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.

Seminarablauf:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.


Die Ulrich Weber & Partner GbR gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Über ihre anwaltliche Tätigkeit hinaus engagieren sich die Rechtsanwälte der Kanzlei seit vielen Jahren auch in der Fortbildung von Betriebsräten und Personalleitern.

 

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