Update Arbeitsrecht 2011
- Die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts -
- Neubesetzung des Befristungssenats: Abkehr von alter Rechtsprechung?
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: BAG steckt Leitlinien ab
- Neues vom EuGH: Werden jetzt Geschäftsführer zu Arbeitnehmern?
- Klauselkontrolle und kein Ende: Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
- Arbeitnehmerüberwachung: Verwertungshindernisse im Prozess?
- Mitbestimmung des Betriebsrats: Einstellung von Leiharbeitnehmern und Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern
- Arbeitszeugnis: Immer wieder ein Streitthema in der Praxis
- Neues zu "Whistle-Blowern": der EGMR lässt aufhorchen
| Termine | Referenten | |
|---|---|---|
| 27. September 2011 | Villa Rothschild Im Rothschildpark 1 61462 Königstein/Taunus |
Carsten Kohles Fachanwalt für Arbeitsrechtt, Frankfurt/Main |
| 20. Oktober 2011 | Steigenberger Hotel Hamburg Heiligengeistbrücke 4 20459 Hamburg |
Christian Kaiser Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg |
| 9. November 2011 | Lindner Congress Hotel Lütticher Straße 130 40547 Düsseldorf |
Thomas Schelp Rechtsanwalt, Köln |
| 17. November 2011 | Steigenberger Graf Zeppelin Arnulf-Klett-Platz 7 70173 Stuttgart |
Heinz Herberth Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart |
| 30. November 2011 | Holiday Inn Berlin City-West Rohrdamm 80 13629 Berlin |
Dr. Frank Dahlbender Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
Zum Thema
„Arbeitsrecht ist Richterrecht“: Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen. Ständig neue Gesetzgebungsreformen, die oftmals auf den Einzelfall zugeschnitten sind und ein klares Konzept vermissen lassen, machen es noch schwerer, einen arbeitsrechtlichen Fall nur anhand des Gesetzes zu lösen.
In weiten Teilen des Arbeitsrechts bleibt es also den Richtern überlassen, Lösungen zu finden und im Falle gänzlich fehlender Regelungen, eigene Grundsätze aufzustellen und damit Recht zu schaffen. Damit spielt das Richterrecht bei der Fortentwicklung des Arbeitsrechts eine große praktische Rolle. Für die Rechtsprechung der unteren Instanzgerichte und damit für jeden, der in der betrieblichen Praxis Arbeitsrecht anzuwenden hat, gibt das Bundesarbeitsgericht die Richtung vor. Nur in Kenntnis dieser Rechtsprechung können Personalverantwortliche, aber auch Betriebsräte in ihrer täglichen Arbeit folgenschwere Fehler vermeiden.
Die zehn Senate des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hatten im Jahre 2010 2.471 Eingänge zu verzeichnen (Steigerung um 6,4% im Vergleich zum Vorjahr). Hieraus resultierte in den Jahren 2010 und 2011 eine Vielzahl von Entscheidungen, die kaum noch zu überblicken ist. Zudem gewinnt mehr und mehr die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für das deutsche Arbeitsrecht an Bedeutung.
Wir haben daher für Sie die wichtigsten Leitentscheidungen aus den letzten zwölf Monaten zusammengestellt, und zwar strukturiert nach den verschiedenen Rechtsgebieten. Sie erhalten damit an einem Tag einen umfassenden Überblick und sind danach wieder „up to date“. Dabei werden den Teilnehmern des Seminars konkrete Hinweise für die Umsetzung des erworbenen Wissens in der täglichen Praxis geboten. Selbstverständlich erhalten Sie umfassende Seminarunterlagen, die Ihnen die
(Nach-)Arbeit vereinfachen.
In weiten Teilen des Arbeitsrechts bleibt es also den Richtern überlassen, Lösungen zu finden und im Falle gänzlich fehlender Regelungen, eigene Grundsätze aufzustellen und damit Recht zu schaffen. Damit spielt das Richterrecht bei der Fortentwicklung des Arbeitsrechts eine große praktische Rolle. Für die Rechtsprechung der unteren Instanzgerichte und damit für jeden, der in der betrieblichen Praxis Arbeitsrecht anzuwenden hat, gibt das Bundesarbeitsgericht die Richtung vor. Nur in Kenntnis dieser Rechtsprechung können Personalverantwortliche, aber auch Betriebsräte in ihrer täglichen Arbeit folgenschwere Fehler vermeiden.
Die zehn Senate des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hatten im Jahre 2010 2.471 Eingänge zu verzeichnen (Steigerung um 6,4% im Vergleich zum Vorjahr). Hieraus resultierte in den Jahren 2010 und 2011 eine Vielzahl von Entscheidungen, die kaum noch zu überblicken ist. Zudem gewinnt mehr und mehr die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für das deutsche Arbeitsrecht an Bedeutung.
Wir haben daher für Sie die wichtigsten Leitentscheidungen aus den letzten zwölf Monaten zusammengestellt, und zwar strukturiert nach den verschiedenen Rechtsgebieten. Sie erhalten damit an einem Tag einen umfassenden Überblick und sind danach wieder „up to date“. Dabei werden den Teilnehmern des Seminars konkrete Hinweise für die Umsetzung des erworbenen Wissens in der täglichen Praxis geboten. Selbstverständlich erhalten Sie umfassende Seminarunterlagen, die Ihnen die
(Nach-)Arbeit vereinfachen.
Folgende aktuelle Rechtsprechung wird Gegenstand des Seminars sein:
- EGMR, Entscheidung vom 21.07.2011 – no. 28274/08
Anzeige gegen Arbeitgeber - BAG, Urteil vom 07.07.2011 – 2 AZR 396/10
Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung - BAG, Beschluss vom 29.06.2011 – 7 ABR 135/09
Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern - BAG, Urteil vom 26.05.2011 – 8 AZR 37/10
Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland - BAG, Urteil vom 06.04.2011 – 7 AZR 716/09
Sachgrundlose Befristung und „Zuvor-Beschäftigung“ - BAG, Urteil vom 23.03.2011 – 10 AZR 562/09
Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz - BAG, Beschluss vom 09.03.2011 - 7 ABR 137/09
Mitbestimmung bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern - BAG, Urteil vom 27.01.2011 – 8 AZR 483/09
Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei Beförderung - BAG, Urteil vom 19.01.2011 – 10 AZR 738/09
AGB-Kontrolle bei Versetzungsklausel - BAG, Beschluss vom 14.12.2010 – 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation – CGZP - BAG, Urteil vom 08.12.2010 – 10 AZR 671/09
„Intransparenz“ der Verknüpfung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt – Weihnachtsgeld - EuGH, Urteil vom 11.11.2010 – C-232/09
Arbeitnehmereigenschaft von Organmitgliedern einer Kapitalgesellschaft - LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2010 – 12 Sa 974/10
Anspruch auf Zeugnisberichtigung – Dankes- und Wunschformel - BAG, Urteil vom 28.10.2010 – 8 AZR 647/09
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers – Unfallschaden am Privatfahrzeug - EuGH, Urteil vom 12.10.2010 – C-45/09
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters / Altersdiskriminierung - BAG, Urteil vom 01.09.2010 – 5 AZR 517/09
AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede - BAG, Urteil vom 19.08.2010 – 8 AZR 315/09
Schadensersatz – Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - BAG, Urteil vom 22.07.2010 – 8 AZR 1012/08
Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei Beförderung – Statistik als Indiz
Teilnahmegebühr:
€ 390,00 zzgl. 19 % MwSt.
Teilnehmerkreis:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
Seminarablauf:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
Die Ulrich Weber & Partner GbR gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Bei den Referenten und Rechtsanwälten der Kanzlei handelt es sich ausschließlich um langjährig erfahrene Praktiker, die mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Betriebe vor Ort vertraut sind.

