- Aktuelle BAG-Rechtsprechung
- Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Die optimale Gestaltung aus sozialrechtlicher Sicht
- Vor- und Nachteile von Transfergesellschaften, Transfersozialplänen
- Das Einigungsstellenverfahren über Interessenausgleich und Sozialplan
- Die Auswirkungen des AGG
- Die Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung nach neuestem Recht
| Termine | Referenten | |
|---|---|---|
| 14. Juni 2010 | Holiday Inn Berlin City-West Rohrdamm 80 13629 Berlin |
Ralf Heine Rechtsanwalt, Berlin Dr. Oliver Fröhlich Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
| 24. Juni 2010 | SIDE Hotel Drehbahn 49 20354 Hamburg |
Peter Rölz Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankf./M. & Berlin |
| 29. Juni 2010 | Steigenberger Graf Zeppelin Arnulf-Klett-Platz 7 70173 Stuttgart |
Heinz Herberth Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart |
Zum Thema
Dieser Kompaktkurs führt Sie an einem Tag in das Recht der wirtschaftlichen Mitbestimmung des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG ein. Betriebliche Umstrukturierungen führen regelmäßig zum Abbau von Arbeitsplätzen und damit zu einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG. Erforderlich sind dann neben der ausreichenden Information des Betriebsrats die Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan.
Dem Interesse des Arbeitgebers an einer möglichst zügigen und reibungslosen Umsetzung steht das Interesse des Betriebsrats und der von ihm vertretenen Arbeitnehmer am Erhalt des Arbeitsplatzes, zumindest aber an einer angemessenen Entschädigung entgegen. Neben der „klassischen“ Abfindungslösung rücken zunehmend Alternativen ins Blickfeld der Beteiligten, die eine Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und Vermittlungsmöglichkeiten im Auge haben. Die Rede ist hier von Transfer- bzw. Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, die die Arbeitnehmer zumindest zeitweise vor der Arbeitslosigkeit bewahren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen.
Wie funktioniert der Einsatz solcher Instrumente, welche Erfahrungen gibt es, wie erhöhe ich die Akzeptanz bei den betroffenen Arbeitnehmern und wie verringere ich damit das Risiko unzähliger Kündigungsschutzklagen?
Weitere Stichworte sind die „Turbo-Prämie“ und die dahinterstehende Rechtsprechungsentwicklung des Ersten Senats des BAG. Aber auch das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wirft bei der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen neue Fragen auf, etwa mit Blick auf die richtige Gestaltung von Namenslisten im Rahmen der gebotenen Sozialauswahl.
In der Praxis bestehen oftmals Unsicherheiten, wenn die Auseinandersetzung die Anrufung einer Einigungsstelle erfordert. Bereits bei der Anrufung ergeben sich die ersten Hürden und es werden die ersten taktischen Fehler gemacht. Viele unnötige „Bauchlandungen“ werden in der Praxis durch eine hierauf begründete Unerfahrenheit der Betriebspartner (sei es Arbeitgeber, sei es Betriebsrat) verursacht. Das Seminar will hier Abhilfe schaffen und die Seminarteilnehmer „einigungsstellenfest“ machen. Die Teilnehmer erhalten einen guten Überblick über das weitgehend gesetzlich ungeregelte Verfahren, nicht zuletzt auch mit Blick auf die damit für den Arbeitgeber verbundenen Kosten.
Folgende Leitentscheidungen werden Gegenstand des Seminars sein:
- BAG, Urteil vom 08.12.2009 – 1 AZR 801/08
Auslegung eines Sozialplans – „effektive Entlohnung“ - BAG, Urteil vom 22.09.2009 – 1 AZR 316/08
Sozialplanabfindung bei Teilzeitbeschäftigung - BAG, Urteil vom 21.07.2009 – 1 AZR 566/08
Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung - BAG, Urteil vom 26.05.2009 – 1 AZR 198/08
Abfindung - Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte - BAG, Urteil vom 26.05.2009 – 1 AZR 212/08
Altersstichtag in Sozialplan - BAG, Urteil vom 10.02.2009 – 1 AZR 767/07
Sozialplananspruch eines leitenden Angestellten - BAG, Urteil vom 11.11.2008 – 1 AZR 475/07
Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente - BAG, Beschluss vom 18.03.2008 – 1 ABR 77/06
Spaltung eines Betriebs - Änderung der Betriebsorganisation
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
Die Ulrich Weber & Partner GbR gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Bei den Referenten und Rechtsanwälten der Kanzlei handelt es sich ausschließlich um langjährig erfahrene Praktiker, die mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Betriebe vor Ort vertraut sind.

