Kompaktkurs Teilzeit- und Befristungsrecht
- Gesetzliche Möglichkeiten kennen und anwenden -
  • Aktuelle BAG-Rechtsprechung:
    Die Kehrtwende des 7. Senats vom 6. April 2011
  • Formale Anforderungen an die Befristung von Arbeitsverträgen
  • Die Sachgründe zur Befristung im Einzelnen
  • Inhaltliche Anforderungen an die sachgrundlose Befristung
  • Die Regelungen zur Befristung von älteren Arbeitnehmern
  • Wie verlängere ich richtig?
  • Das Teilzeitbegehren des Arbeitnehmers und die Reaktion des
    Arbeitgebers
  • Teilzeit in der Elternzeit
Termine   Referenten
29. September 2011 Holiday Inn Berlin City-West
Rohrdamm 80
13629 Berlin
Thomas Schelp
Rechtsanwalt, Köln
28. Oktober 2011 Villa Rothschild
Im Rothschildpark 1
61462 Königstein/Taunus
Carsten Kohles
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main
15. November 2011 Steigenberger Hotel Hamburg
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
Christian Kaiser
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg
30. November 2011 Barceló Cologne City Center
Habsburgerring 9 - 13
50674 Köln
Antje Burmester
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln
6. Dezember 2011 Steigenberger Graf Zeppelin
Arnulf-Klett-Platz 7
70173 Stuttgart
Heinz Herberth
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart

Zum Thema

Ein Gesetz, aber mit zwei Stoßrichtungen: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz enthält einerseits die Bestimmungen dafür, bereits zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses rechtssicher sein Ende durch Vereinbarung einer Befristung zu regeln. Zum Anderen gibt das Gesetz neben dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) die Spielregeln vor, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verringern wollen.

In der Praxis herrschen vielfach Unsicherheiten, wenn es um die rechtssichere Befristung von Arbeitsverträgen geht. Aus Scheu vor dem Kündigungsschutzgesetz vermeiden aber nach wie vor viele Unternehmen die Begründung unbefristeter Arbeitsverhältnisse und setzen stattdessen auf deren Befristung in der Hoffnung, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer entweder nach Ablauf der Befristung hiergegen nicht zur Wehr setzen oder – wenn doch – die Befristung vor dem Arbeitsgericht hält.

Nach dem Ausscheiden des langjährigen Senatsvorsitzenden Hans-Jürgen Dörner kommt nun zunehmend Bewegung in die Rechtsprechung des „Befristungs-Senats“. Was gestern noch gesicherte Rechtsprechung war, gilt heute nicht mehr. So hat etwa der 7. Senat mit seinem Urteil vom 6. April 2011 am Gesetzgeber vorbei das sog. Verbot der „Zuvor-Beschäftigung“ zwar nicht ganz aufgehoben, jedoch wesentlich gelockert. Auch verschiedene Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof zeigen auf, dass das Befristungsrecht wieder spannend wird!

Als weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung sollen alle Fragen rund um das Thema „Teilzeit“ ausführlich behandelt werden. Der Anspruch auf Teilzeit, insbesondere während und nach der Elternzeit, wird in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen. Immer häufiger wird in den Betrieben die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt werden. Eine Frage, die regelmäßig mit der Reduzierung der eigenen Arbeitszeit verbunden ist. Personalverantwortliche und Betriebsräte sollten daher über die Anspruchsvoraussetzungen, aber auch über die Möglichkeiten des Arbeitgebers informiert sein, dieses Begehren aus betrieblichen Gründen abzuwehren.

Die Referenten werden Ihnen nicht nur ihr eigenes Wissen vermitteln, sondern überdies auch praktische Tipps zur Umsetzung des erworbenen Wissens im eigenen Betrieb geben. Zudem wird Zeit und Gelegenheit für einen intensiven Austausch auch unter den Seminarteilnehmern und mit dem Referenten gegeben sein.

Folgende Leitentscheidungen werden Gegenstand des Seminars sein:

  • BAG, Urteil vom 06.04.2011 – 7 AZR 716/09
    Sachgrundlose Befristung und „Zuvor-Beschäftigung“
  • BAG, Urteil vom 09.03.2011 – 7 AZR 657/09
    Sachgrundlose Befristung – derselbe Arbeitgeber i.S.v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
  • BAG, Urteil vom 09.03.2011 – 7 AZR 728/09
    Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit
  • BAG, EuGH-Vorlage vom 17.11.2010 – 7 AZR 443/09
    Vorlage beim EuGH: Vereinbarkeit von wiederholten Befristungen mit Unionsrecht
  • BAG, EuGH-Vorlage vom 27.10.2010 – 7 AZR 485/09
    Vorlage beim EuGH: Haushaltsbefristung
  • EuGH, Urteil vom 12.10.2010 – C-45/09
    Zulässigkeit einer Befristung / Tarifliche Altersgrenze
  • BAG, Urteil vom 14.04.2010 – 7 AZR 121/09
    Sachgrund der Vertretung – Kausalzusammenhang
  • LAG Köln, Urteil vom 13.04.2010 – 7 Sa 1150/09
    Vorlage beim EuGH: Zulässigkeit befristeter (Ketten-)Arbeitsverträge

Teilnahmegebühr:
€ 390,00 zzgl. 19 % MwSt.

Teilnehmerkreis:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.

Seminarablauf:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.


Die Ulrich Weber & Partner GbR gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Bei den Referenten und Rechtsanwälten der Kanzlei handelt es sich ausschließlich um langjährig erfahrene Praktiker, die mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Betriebe vor Ort vertraut sind.

 

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