- Aktuelle BAG-Rechtsprechung
- Formale Anforderungen an die Befristung von Arbeitsverträgen
- Die Sachgründe zur Befristung im Einzelnen
- Inhaltliche Anforderungen an die sachgrundlose Befristung
- Die Lockerung des Vorbeschäftigungsverbots
- Die Regelungen zur Befristung von älteren Arbeitnehmern
- Wie verlängere ich richtig?
- Das Teilzeitbegehren des Arbeitnehmers und die Reaktion des Arbeitgebers
- Teilzeit in der Elternzeit
- Teilzeitkräfte und Sozialauswahl
| Termine | Referenten | |
|---|---|---|
| 22. Juni 2010 | Steigenberger Airport Hotel Unterschweinstiege 16 60549 Frankfurt/Main |
Tania Ihle Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main |
| 6. Juli 2010 | Steigenberger Graf Zeppelin Arnulf-Klett-Platz 7 70173 Stuttgart |
Heinz Herberth Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart |
Zum Thema
Ein Gesetz, aber mit zwei Stoßrichtungen: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz enthält einerseits die Bestimmungen dafür, bereits zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses rechtssicher sein Ende durch Vereinbarung einer Befristung zu regeln. Zum Anderen gibt das Gesetz neben dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) die Spielregeln vor, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verringern wollen.
In der Praxis herrschen vielfach Unsicherheiten, wenn es um die rechtssichere Befristung von Arbeitsverträgen geht. Dabei hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in einer Vielzahl von Entscheidungen versucht, für die Praxis klare Linien aufzuzeigen. Es geht dabei nicht zuletzt um schlichte Formalien, die es zu beachten gilt.
In Zeiten der wirtschaftlichen Krise und Rezession gewinnt das Befristungsrecht zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmen scheuen sich, unbefristete Arbeitsverhältnisse zu begründen und setzen auf die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Laut Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 will die neue Bundesregierung in dieser Frage Arbeitgebern weiter entgegenkommen und zum Abbau von „Beschäftigungshindernissen“ das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG lockern.
Als weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung sollen alle Fragen rund um das Thema „Teilzeit“ ausführlich behandelt werden. Der Anspruch auf Teilzeit, insbesondere während und nach der Elternzeit wird in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen. Immer häufiger wird in den Betrieben die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt werden. Eine Frage, die regelmäßig mit der Reduzierung der eigenen Arbeitszeit verbunden ist. Personalverantwortliche und Betriebsräte sollten daher über die Anspruchsvoraussetzungen, aber auch über die Möglichkeiten des Arbeitgebers informiert sein, dieses Begehren aus betrieblichen Gründen abzuwehren.
Das Seminar vermittelt Personalverantwortlichen und Betriebsräten das erforderliche Wissen im Umgang mit Befristung und Teilzeit. Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Sie die Referenten in beide Rechtsgebiete einführen und Ihnen einen umfassenden Überblick verschaffen. Die Referenten werden Ihnen nicht nur ihr eigenes Wissen vermitteln, sondern überdies auch praktische Tipps zur Umsetzung des erworbenen Wissens im eigenen Betrieb geben. Selbstverständlich wird Zeit und Gelegenheit für einen intensiven Austausch auch unter den Seminarteilnehmern und mit dem Referenten gegeben sein.
Folgende Leitentscheidungen werden Gegenstand des Seminars sein:
- BAG, Urteil vom 15.12.2009 – 9 AZR 72/09
Elternzeit – entgegenstehende dringende betriebliche Gründe - BAG, Urteil vom 02.09.2009 – 7 AZR 233/08
Befristete Arbeitszeiterhöhung - Transparenzgebot - BAG, Urteil vom 29.07.2009 - 7 AZR 907/07
Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Prognose - BAG, Urteil vom 23.04.2009 – 6 AZR 533/08
Formnichtige Befristung – Abbedingen des § 16 Satz 2 TzBfG - BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 34/08
Vielzahl kurz befristeter Arbeitsverträge - BAG, Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - BAG, Urteil vom 22.10.2008 – 10 AZR 360/08
Berechnung einer Karenzentschädigung - Elternzeit - BAG, Urteil vom 16.10.2008 – 7 AZR 185/07
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch tarifliche Altersgrenze
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
Die Ulrich Weber & Partner GbR gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Bei den Referenten und Rechtsanwälten der Kanzlei handelt es sich ausschließlich um langjährig erfahrene Praktiker, die mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Betriebe vor Ort vertraut sind.

