- Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung
- Das Phänomen der „Konkretisierung“ und Vermeidungsstrategien
- Möglichkeit des Widerrufs einzelner Vertragsbedingungen/Vereinbarkeit mit AGB-Recht
- Weitere Formularklauseln: Freiwilligkeitsvorbehalt, Abgeltung von Überstunden, Anrechnung übertariflicher Leistungen, Freistellungsvorbehalte, Dienstwagenklauseln
- Verbandsaustritt und Betriebsübergang: richtige Formulierung von Bezugnahmeklauseln
- Die Vereinbarung von Arbeit auf Abruf
- Zeitbombe „Zeitarbeit“
- Die Arbeitnehmerüberlassung mit und ohne AÜG
- Die Mitbestimmung des Betriebsrats
| Termine | Referenten | |
|---|---|---|
| 15. Juni 2010 | SIDE Hotel Drehbahn 49 20354 Hamburg |
Christian Kaiser Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main |
| 22. Juni 2010 | Barceló Cologne City Center Habsburgerring 9 - 13 50674 Köln |
Dr. Frank Dahlbender Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
Zum Thema
Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen – wie weit kann das gehen? Arbeitgeber „träumen“ unter Umständen davon, praktisch unbeschränkt die Bedingungen im Arbeitsverhältnis vorgeben zu können. Arbeitgeber könnten dann schnell und effektiv auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren und damit letztlich die Fesseln des Kündigungsschutzgesetzes fast vergessen machen.
Dagegen steht das Interesse des Arbeitnehmers an der Kontinuität seiner Arbeitsbedingungen. Wer heute einen Arbeitsvertrag schließt, will auch morgen nahezu gleiche Arbeitsbedingungen vorfinden und sich dementsprechend hierauf einstellen können. Andererseits gibt es auch ein arbeitnehmerseitiges Interesse an der Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen, nämlich in der Frage der eigenen Arbeitszeit, die womöglich im Nachhinein reduziert werden soll.
Gesetzgeber und Rechtsprechung versuchen fortwährend, die widerstreitenden Interessen der Arbeitsvertragsparteien in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Da strukturell der Arbeitnehmer unterlegen ist, bedürfen seine Interessen eines besonderen Schutzes, ohne dabei jedoch die Bedürfnisse der Arbeitgeber aus den Augen zu verlieren. Schließlich sitzt häufig als Dritter der Betriebsrat mit am Tisch, dessen Rechte ebenfalls in dieser Auseinandersetzung zu justieren sind.
Die Veranstaltung soll dazu dienen, teilnehmende Personalverantwortliche aber auch Betriebsräte über die zur Zeit bestehenden Möglichkeiten zur einseitigen Änderung von Arbeitsbedingungen umfassend zu informieren. Arbeitgeber vergeben danach keine Chancen, die sie bisher übersehen haben oder sich nicht trauten, in der Praxis umzusetzen. Auf der anderen Seite erkennen Betriebsräte die Grenzen arbeitgeberseitigen Handelns und insbesondere auch die eigenen Möglichkeiten, im Sinne der Beschäftigten Grenzen zu setzen. Nur wer die eigenen Möglichkeiten nach Maßgabe von Recht und Rechtsprechung kennt, kann effektive Personalarbeit leisten.
Bei den Referenten handelt es sich um erfahrene Praktiker des Arbeitsrechts, die Ihnen nicht nur ihr eigenes Wissen vermitteln, sondern Ihnen überdies Gelegenheit geben werden, Fragestellungen aus Ihren Betrieben zu diskutieren. Es werden anschauliche Beispiele und konkrete Hinweise für die direkte Umsetzung des erworbenen Wissens geboten. Selbstverständlich erhalten Sie umfassende Seminarunterlagen, die Ihnen die (Nach-)Arbeit vereinfachen.
Die wesentlichen Inhalte auf einen Blick:
- Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht
- Vorgaben des § 106 GewO
- Versetzungsklausel in (Formular-)Arbeitsverträgen
- „Billiges Ermessen“
- Konkretisierung von Arbeitsbedingungen
- Mitbestimmung des Betriebsrats
- Verbandsaustritt und Betriebsübergang
- Fortgeltung bisheriger Kollektivzusagen
- Ablösung bisheriger Kollektivzusagen
- Rechtssichere Formulierung von Bezugnahmeklauseln
- Arbeit auf Abruf
- Vorgaben gemäß § 12 TzBfG
- AGB-Kontrolle
- Mitbestimmung des Betriebsrats
- Flexibilität durch Vertragsgestaltung
- Bonus- und Zielvereinbarungen
- Freiwilligkeitsvorbehalte
- Widerrufsvorbehalte
- Dienstwagenklauseln
- Befristung von Arbeitsbedingungen
- Entgeltkürzung bei Fehlzeiten
- Rückzahlungsklauseln
- Anrechnungsklauseln für Tariflohnerhöhungen
- Änderungskündigung zur Absenkung der Vergütung
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Arbeitnehmerüberlassung
- Zeitbombe „Zeitarbeit“
- Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
- Arbeitnehmerüberlassung durch Dritte
- Vermeidungsstrategien
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
Die Ulrich Weber & Partner GbR gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Bei den Referenten und Rechtsanwälten der Kanzlei handelt es sich ausschließlich um langjährig erfahrene Praktiker, die mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Betriebe vor Ort vertraut sind.

