- Aktuelle Rechtsprechung des BAG
- Wahlverfahren im Überblick

- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Größe des zu wählenden Betriebsrats
- Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Bestellung des Wahlvorstands
- Fehlerquellen und Anfechtung der Betriebsratswahl
- Checklisten, Vorlagen, Musterformulierungen,Formulare und Praxistipps
| Termine | Referenten | |
|---|---|---|
| 25. November 2009 | Barceló Cologne City Center Habsburgerring 9 - 13 50674 Köln |
Daniel Hartmann Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln & Stuttgart |
| 1. Dezember 2009 | Best Western Grand City Hotel Berlin Mitte Osloer Straße 116a 13359 Berlin |
Daniel Hartmann Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln & Stuttgart |
| 9. Dezember 2009 | Steigenberger Graf Zeppelin Arnulf-Klett-Platz 7 70173 Stuttgart |
Heinz Herberth Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart |
| 14. Januar 2010 | Steigenberger Airport Hotel Unterschweinstiege 16 60549 Frankfurt/Main |
Jörg Weber Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main |
Zum Thema
Von März bis Mai 2010 stehen in den mitbestimmten Betrieben wieder Betriebsratswahlen an. Für die Belegschaft, den bestehenden Betriebsrat sowie die Personalverantwortlichen ist dies alle vier Jahre ein bedeutsames Ereignis.
Einleitung und Organisation der Betriebsratswahl sind Aufgaben der Wahlvorstände. Sie tragen auch die volle Verantwortung für eine nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung gesetzmäßig ablaufende Wahl. Um formale Fehler und eine mögliche Wahlanfechtung zu vermeiden, ist eine gewissenhafte Wahlvorbereitung und Wahldurchführung durch den Wahlvorstand nach den gültigen Gesetzen unumgänglich.
Die Veranstaltung wendet sich jedoch auch an erfahrene Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse „auffrischen“ und vertiefen wollen. Das ist bei einer Wahl, die nur alle vier Jahre stattfindet, auch dringend anzuraten. Die Änderungen die sich für die Betriebsratswahlen durch das novellierte Betriebsverfassungsgesetz ergeben haben, sind sehr weitreichend und erfordern fundiertes Detailwissen (z. B. Einführung des neuen, recht komplizierten Verfahrens zum geschlechtsspezifischen Gruppenschutz).
Auch die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erklären Ihnen die Referenten praxisnah und anschaulich.
- Grundlegendes zur Betriebsratswahl
- Zeitpunkt und Ablauf der Wahl
- Bestimmungen über den Wahlschutz
- Kosten der Wahl
- Wahlanfechtung
- Der Wahlvorstand
- Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands
- Freistellung von der Arbeit
- Besonderer Kündigungsschutz
- Haftung des Wahlvorstands
- Erste Schritte – erste Entscheidungen
- Richtiges Timing
- Zuordnung von Betriebsteilen
- Zuordnungsverfahren für die leitenden Angestellten
- Wer darf wählen – wer kann kandidieren?
- Größe des Betriebsrats
- Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Wählerliste und Wahlausschreiben
- Aufstellung der Wählerliste
- Einspruch gegen die Wählerliste
- Inhalt des Wahlausschreibens
- Information ausländischer Arbeitnehmer
- Wahlvorschläge und Wahltag
- Prüfung eingereichter Wahlvorschläge
- Personen- oder Listenwahl
- Briefwahl
- Vorbereitung des Wahltags
- Stimmabgabe im Wahllokal
- Wahlergebnis und konstituierende Betriebsratssitzung
- Öffentliche Stimmauszählung
- Sitzvergabe
- Wahlniederschrift
- Konstituierende Sitzung des Betriebsrat
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
Die Ulrich Weber & Partner GbR gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Bei den Referenten und Rechtsanwälten der Kanzlei handelt es sich ausschließlich um langjährig erfahrene Praktiker, die mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Betriebe vor Ort vertraut sind.

