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- Aufhebungsverträge rechtssicher gestalten
- Gesetzlicher Abfindungsanspruch gemäß § 1a KSch
- Durchführungsanweisung der Bundesagentur zur Sperrzeit
- Die BSG-Rechtsprechung zur Freistellung
- Nachträgliche Beseitigung des Aufhebungsvertrags
- Vorbereitung des Trennungsprozesses
- „Do’s & Don´t’s“ des Trennungsgesprächs
- Reaktionsmuster des Gekündigten
- Umgang mit verbleibenden Mitarbeitern
| Termine | Referenten | |
|---|---|---|
| 12. November 2009 | Lindner Congress Hotel Lütticher Straße 130 40547 Düsseldorf |
Roland Braun v. Rundstedt & Partner GmbH, Düsseldorf Dr. Frank Dahlbender Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
19. November 2009 |
Steigenberger Graf Zeppelin Arnulf-Klett-Platz 7 70173 Stuttgart |
Andreas Knodel v. Rundstedt & Partner GmbH, Stuttgart Heinz Herberth Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart |
| 2. Dezember 2009 | Best Western Grand City Hotel Berlin Mitte Osloer Straße 116a 13359 Berlin |
Beate Krenzer v. Rundstedt & Partner GmbH, Berlin Dr. Frank Dahlbender Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
| 8. Dezember 2009 | SIDE Hotel Drehbahn 49 20354 Hamburg |
Thomas Wüllner v. Rundstedt & Partner GmbH, Hamburg Dr. Frank Dahlbender Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
| 14. Januar 2010 | Steigenberger Airport Hotel Unterschweinstiege 16 60549 Frankfurt/Main |
Thomas Wüllner v. Rundstedt & Partner GmbH, Hamburg Carsten Kohles Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main |
Zum Thema
Angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise sind Unternehmen – insbesondere nach Auslaufen der
Kurzarbeit – vielfach gezwungen, Personal abzubauen. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
durch Kündigung ist in dieser Situation oftmals rechtlich entweder gar nicht durchzusetzen oder
aber in der Praxis nicht opportun, insbesondere im Fall von langjährig beschäftigten Mitarbeitern.
Häufig bleibt als einziger Weg die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, also der
Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Dabei sind aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht vielfältige Rahmenbedingungen zu beachten:
Gesetzgeber und Rechtsprechung, aber auch die Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsbehörden
stellen den Praktiker ständig vor neue Herausforderungen. Die Entwicklung ist ständig im Fluss und
nur derjenige, der hier den Überblick behält, vermeidet in der Praxis schwerwiegende Fehler und erkennt
alle Chancen und Möglichkeiten.
Neben rechtlichen Aspekten spielt die richtige „Trennungskultur“ eine wesentliche Rolle. Denn die
Art und Weise, wie man sich von seinen Mitarbeitern trennt, hat nicht nur Auswirkungen auf das
Image und die Glaubwürdigkeit der Führungskräfte, sondern auch auf das Betriebsklima und die
Motivation der verbleibenden Mitarbeiter und somit auf den dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg
des Unternehmens.
Unsere Veranstaltung bereitet Sie optimal auf den erfolgreichen und rechtssicheren Abschluss von
Aufhebungsverträgen sowie das Führen von Trennungsgesprächen vor.
Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar ein Exemplar des Handbuchs der arbeitsrechtlichen
Aufhebungsverträge, 5. Auflage, 2009, Dr. Otto Schmidt Verlag.
Die wesentlichen Inhalte auf einen Blick:
- Aufhebungsverträge: Inhaltliche Empfehlungen
- Verhandlungsstrategien
- Die “richtige“ Abfindungshöhe
- Mängel und Beseitigungsmöglichkeiten von Aufhebungsverträgen
- Aufhebungsverträge bei Betriebsänderung und Insolvenz
- Steuerliche Optimierung
- Sperrzeit und Ruhenszeit
- Freistellung des Arbeitnehmers und Sozialversicherungspflicht
- Bedeutung und Auswirkungen von Trennungen im Unternehmen
- Der Trennungsprozess
- Vorbereitung: Entscheidung / Alternativen / Formen der Trennung / Trennungspakete /
Kommunikation - Durchführung: Trennungsgespräch(e) / Reaktionstypen / Verbleibende Mitarbeiter
- Follow up: Nachbearbeitung / „Lessons learned“
- Vorbereitung: Entscheidung / Alternativen / Formen der Trennung / Trennungspakete /
- Outplacement als integraler Bestandteil von Trennungen
- Neue Wege der Praxis
- Bedeutung und Auswirkungen von Trennungen im Unternehmen
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
Die Ulrich Weber & Partner GbR gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Bei den Referenten und Rechtsanwälten der Kanzlei handelt es sich ausschließlich um langjährig erfahrene Praktiker, die mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Betriebe vor Ort vertraut sind.

