Wir stellen uns vor
Rechtsanwalt Ulrich Weber etablierte unter seinem Namen eine der ersten Adressen im Arbeitsrecht mit bundesweitem Renommee: die Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner GbR. Zwischen den Rechtsanwälten der Kanzlei und einem ebenfalls von Herrn Ulrich Weber geführten Veranstalter arbeitsrechtlicher Seminare bestand über viele Jahre hinweg eine enge Kooperation. Dieses Forum für arbeitsrechtliche Praktiker war geprägt von einem breit gefächerten Angebot arbeitsrechtlicher Fortbildungsveranstaltungen.
Nach dem Tod von Rechtsanwalt Ulrich Weber setzten die Rechtsanwälte der Ulrich Weber & Partner GbR diese Tradition fort und nahmen die Zusammenarbeit mit unserem Haus auf. Wir - die Arbeitsrechtliche Praktiker Seminare GmbH – sind damit in der Lage, auch weiterhin zu attraktiven Konditionen Seminare mit besonderem Anspruch zu veranstalten. Die Veranstaltungen richten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche als auch Betriebsräte. Eine einseitige Ausrichtung wird bewusst vermieden.
Dies geschieht nicht allein mit den praxiserfahrenen Anwälten der Ulrich Weber & Partner GbR, sondern zudem mit namhaften Persönlichkeiten aus der Richterschaft. So veranstalten wir regelmäßig Seminare zusammen mit Herrn Friedrich Hauck, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Herrn Dr. Mario Eylert, Richter am Bundesarbeitsgericht, Herrn Dr. Jochen Kreitner, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln, Herrn Michael H. Korinth, Richter am Arbeitsgericht Berlin und vielen anderen mehr.
Zudem bieten wir Seminare in Kooperation mit weiteren Partnern an, wie den Kienbaum Management Consultants auf dem Gebiet der Vergütungssysteme oder der Intelligenz System Transfer in Fragen der Unternehmensorganisation, Personalauswahl und -entwicklung. Wir wollen damit sicherstellen, dass das Angebot breit gefächert und stets aktuell bleibt und vor allem Fragen aus der täglichen Betriebspraxis nicht allein aus anwaltlicher Perspektive zur Sprache kommen.

